Inkontinenz-Lexikon

Die wichtigsten Begriffe rund um Inkontinenz und Versorgung – kurz und verständlich erklärt. (Jeder Begriff erhält im Build zusätzlich DefinedTerm-Auszeichnung für die Auffindbarkeit.)

Aufsauggeschwindigkeit – Wie schnell ein Produkt Flüssigkeit von der Haut wegleitet. Im Alltag oft wichtiger als die maximale Saugmenge.

Aufzahlung (wirtschaftliche) – Freiwilliger Mehrbetrag für Produkte über die notwendige Versorgung hinaus. Nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Zuzahlung.

Belastungsinkontinenz – Urinverlust bei Druckanstieg im Bauchraum (Husten, Niesen, Heben), ohne vorherigen Harndrang.

Beckenbodentraining – Gezieltes Training der Beckenbodenmuskulatur; bei Belastungsinkontinenz häufig empfohlene erste Maßnahme.

Dranginkontinenz – Plötzlicher, kaum unterdrückbarer Harndrang mit unwillkürlichem Verlust, oft bei überaktiver Blase.

Hilfsmittelverzeichnis – Verzeichnis des GKV-Spitzenverbands; Inkontinenzhilfen finden sich in der Produktgruppe 15.

Inkontinenzassoziierte Dermatitis (IAD) – Feuchtigkeitsbedingte Hautschädigung im Kontaktbereich von Urin/Stuhl; abzugrenzen vom druckbedingten Dekubitus.

Mittlere Inkontinenz – Im Hilfsmittelverzeichnis: Urinverlust von mehr als 100 ml in vier Stunden; relevante Schwelle für den Kassenanspruch.

Nässeindikator – Außen liegende Markierung an Pants/Slips, die anzeigt, wann gewechselt werden sollte.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Einmalprodukte (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz), die die Pflegekasse nach § 40 SGB XI mit bis zu 42 € im Monat übernimmt.

Produktgruppe 15 – Kategorie „Inkontinenzhilfen” im GKV-Hilfsmittelverzeichnis.

§ 33 SGB V – Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Hilfsmittel der Krankenkasse, einschließlich aufsaugender Inkontinenzhilfen.

§ 40 SGB XI – Rechtsgrundlage für Pflegehilfsmittel der Pflegekasse.

Vertragspartner (§ 127 SGB V) – Leistungserbringer (Sanitätshaus, Apotheke, Online-Anbieter), über den die Kassenversorgung läuft.

Zuzahlung (gesetzliche) – Gedeckelter Eigenanteil: 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Monat; Kinder und Jugendliche sind befreit.

Bei Fragen zur konkreten Versorgung hilft eine persönliche Beratung weiter.

Quellen & Stand: GKV-Spitzenverband; § 33 SGB V; § 40 SGB XI; Deutsche Kontinenz Gesellschaft e.V. Stand: 06/2026.